Rapports extra-financiers - La pression sur les conseils d'administration s'accroît en Suisse

Novembre 2022 - Le reporting extra-financier est une nouvelle étape importante sur la voie d'une plus grande durabilité de l'économie et du secteur financier. Le temps presse : le premier rapport doit être approuvé et publié au plus tard en 2024.

Article en allemand

Der Finanzsektor und insbesondere die Banken spielen bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle. Denn nur durch eine verstärkte Ausrichtung von Kapital und die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten lassen sich die Klima- und Umweltziele erreichen, die dafür notwendigen Massnahmen überhaupt finanzieren.

Wie die kürzlich von Mazars bei internationalen Banken durchgeführte Umfrage Responsible Banking Practices Benchmark Study zeigt, hat die Mehrheit der befragten Institute sich bereits daran gemacht, ihre Governance bezüglich Nachhaltigkeit zu überprüfen und Methoden und Instrumente zur Messung und die Berichterstattung einzuführen. Dabei geht es insbesondere auch darum, die von Banken durch ihre Kredit- oder Anlagetätigkeit finanzierten Emissionen auszuweisen und zu bewerten.

Während vielerorts noch freiwillige Standards zur Anwendung gelangen nimmt die Zahl und der Umfang der von staatlichen Behörden wie auch internationalen 

Organisationen geschaffenen und für verbindlich erklärten  Regulierungen stark zu – insbesondere in Europa aber auch in der Schweiz.

Vorreiterrolle der Europäischen Union

Mit ihrem «Green Deal» lancierte die Europäische Union EU 2019 ein umfassendes Programm, mit dem sie bis 2050 klimaneutral werden will. Neben der Energieversorgung, dem Handel und Verkehr steht vor allem der Finanzmarkt und dessen Regulierung im Fokus. Als Teil der beschlossenen Massnahmen wurde ein Regelwerk geschaffen, mit dem die Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Aktivität oder eines Unternehens gemessen werden kann. Diese als «EU-Taxonomie» bezeichnete Verordnung wird ergänzt durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).

Damit ein Unternehmen überhaupt als nachhaltig - "taxonomie"-fähig - qualifiziert werden kann, muss seine Geschäftstätigkeit zur Erreichung mindestens eines der folgenden von der EU definierten Umweltziele beitragen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität

Aufgrund der Richtlinien verändert sich der Umfang und die Art der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen grundlegend. Insbesondere müssen Unternehmen die Auswirkungen ihres Tuns, also ihrer geschäftlichen Aktivität, auf Aspekte der Nachhaltigkeit ausweisen und auf der anderen Seite die Auswirkungen von Nachhaltigkeitskriterien auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren – in der CSR-Richtlinie als  «Double materiality» bezeichnet. Diese «nichtfinanziellen Informationen» sind fortan in einem separaten Bericht zu veröffentlichen, können also nicht mehr im oder als Teil des Jahresberichts publiziert werden.

Die ersten Offenlegungsstandards der EU-Taxonomie-Verordnung sollen bis am 31. Oktober 2022 verabschiedet, die Regelung bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht gegossen werden. Bereits für 2023 müssen Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten einen solchen Bericht nach CSRD 

erstellen, ab 2025 gilt diese Vorschrift auch für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Marktbeobachter gehen davon aus, dass etwa 50’000 Unternehmen in der EU von der Regelung betroffen sein werden.

Wichtig: Die Direktive gilt auch für Finanzmarktteilnehmer, die Produkte in der EU anbieten – also auch für Schweizer Banken und Vermögensverwalter!

… und die Schweiz?

Als Folge der Annahme des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative (GV KVI) wird auch in der Schweiz die Pflicht für ein nichtfinanzielles Reporting eingeführt.

Nach welchen Standards ein solches Reporting erfolgen soll, steht noch nicht fest. Es wird jedoch allgemein erwartet, dass sich die Schweiz dem europäischen CSRD-Regelwerk in Teilen anpassen oder angleichen wird.

Fest steht bereits, dass als Folge der Annahme des GV KVI die Unternehmen – ähnlich wie im klassischen Risikomanagement – nun auch die finanziellen Risiken offenlegen müssen, die durch ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf Klimaziele und -belange entstehen. Im Weiteren müssen auch die unternehmerischen Lieferketten einer genaueren Überprüfung unterzogen werden. Im Fokus stehen hier insbesondere Umweltschulz, Menschenrechte und Korruption.

Die Verordnung kommt ab dem 1. Januar 2023 zur Anwendung, die Generalversammlungen der betroffenen Unternehmen werden also bereits ab 2024 über einen Nachhaltigkeitsbericht befinden müssen.

Unternehmen und Management unter Zeitdruck – Verantwortung der Verwaltungsräte nimmt zu

Das Tempo und der Umfang - insbesondere der europäischen Regelungen - setzt die betroffenen Unternehmen in der Schweiz unter erheblichen Zeitdruck. Neben der Anpassung von IT- Systemen und Schnittstellen sowie gesteigerten Anforderungen an das interne wie externe Audit benötigen die Unternehmen auch qualifizierte Mitarbeiter, die die Anforderungen des nichtfinanziellen Reportings verstehen und entsprechend aufbereiten können.

Und schliesslich treffen die neuen Verantwortlichkeiten direkt den Verwaltungsrat, da das schuldhafte Unterlassen oder das Machen von falschen Angaben nach dem Willen des Gesetzgebers ein Offizialsdelikt darstellt.

Data is key

Die in den kommenden Jahren in der Schweiz wie international zur Anwendung gelangenden Regulatorien bieten die Chance, die wirtschaftliche Tätigkeit insgesamt und auf globaler Ebene nachhaltiger auszurichten. Die Anforderungen, mit denen Unternehmen wie auch der Finanzsektor konfrontiert sein werden, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Definition, die korrekte Erhebung und die umfassende Analyse der relevanten Daten. Nur wenn es den Akteuren gelingt, ihre Entscheidungen auf eine verlässliche Datenbasis zu stellen, kann die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit gelingen.