La licence Fintech - une opportunité pour la place financière suisse ?

Mars 2022 - Afin de réduire les difficultés d'entrée sur le marché pour les entreprises Fintech et de renforcer l'attractivité et la compétitivité de la place financière suisse, la licence bancaire Fintech a été créée. Comment cette licence doit-elle être catégorisée et à quoi doivent faire attention les entreprises intéressées qui souhaitent en faire la demande ?

Article en allemand

Die Digitalisierung wird zum treibenden Faktor für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft. Dies trifft im Besonderen auch für den Finanzdienstleistungssektor zu, der nach Meinung vieler Experten vor einem grundlegenden Umbruch steht, was dazu führen wird, dass etliche Finanzdienstleister in nächster Zeit ihre Geschäftsmodelle anpassen, neu ausrichten oder gar erst aufbauen müssen. Die Fintech-Bewilligung ist jedoch alles andere als ein einfacher Weg für Fintech-Unternehmen.

Diese Entwicklung eröffnet auch Möglichkeiten für Anbieter, die mit neuen, meist technischen Lösungen in bisher von Banken oder anderen Finanzdienstleistern ungenügend abgedeckte Felder eindringen möchten. Um die Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen zu verringern und um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes insgesamt zu stärken, wurde im Bankengesetz unter dem vielversprechenden Titel „Innovationsförderung“ der Artikel 1b eingefügt und mit Wirkung ab 1. Januar 2019 eine neue Bewilligungskategorie mit erleichterten Anforderungen geschaffen, die sogenannte Fintech-Bewiligung. Die FINMA hat dazu am 2. August 2021 eine Wegleitung veröffentlicht, die als Arbeitsinstrument für die Behandlung entsprechender Gesuche dient.

Wie ist die neue Regulierung für Fintech-Unternehmen einzuordnen?

Die Regulierungsvorschriften der FINMA folgen im Prinzip einer Art Kaskadenstruktur. Demnach gilt die Bankenlizenz als eine Art „Superlizenz“, die sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Annahme und dem Verwalten von Kundengeldern erlaubt. Quasi zuunterst hat der Regulator im Rahmen der angestrebten Innovation des Finanzplatzes die sogenannte „Sandbox-Ausnahme“ angesiedelt, wonach Institute unter bestimmten Voraussetzungen Publikumsgelder bewilligungsfrei in der Höhe bis zu CHF 1 Million entgegennehmen dürfen.

Beantragung der Fintech-Bewilligung setzt viele Formalitäten voraus

Aktivitäten oder Firmen, die jenseits dieser Schwelle operieren, können nun mit der Fintech-Bewilligung quasi eine Banklizenz „light“ beantragen, wobei „light“ in diesem Falle nicht bedeutet, dass die erforderlichen Formalitäten ebenfalls leicht sind. Zwar gelten im Vergleich zur herkömmlichen Bankbewilligung gewisse Erleichterungen, die FINMA setzt für die Bewilligung eines Gesuches jedoch viele Formalitäten voraus, die auch für eine volle Bankenlizenz beigebracht werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für die zu erstellenden Revisionsberichte, die auch hier nur von Personen unterzeichnet werden dürfen, die hohe, von der eidg. Revisions- und Aufsichtsbehörde RAB definierte, Qualifikationen und Kriterien erfüllen.

Beschränkung der Fintech-Bewilligung

Zudem beschränkt die Fintech-Bewilligung die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen auf maximal CHF 100 Millionen, wobei diese Gelder weder angelegt noch verzinst werden dürfen. Dies wurde denn auch von verschiedenen im Rahmen der Vernehmlassung befragten Interessengruppen wie z.B. von Swiss Banking als möglicher Wettbewerbsnachteil bezeichnet. Dem im Gesetz beschworenen innovativen Grundgedanken zugute kommt immerhin, dass diese Einlagen auch in Form von kryptobasierten Vermögenswerten (gemäss Art. 5a Bankenverordnung) vorhanden sein dürfen.

Die Beschränkung der Höhe der Kundengelder und das faktische Verzinsungsverbot engen natürlich den Tätigkeitsbereich interessierter Fintech-Anbieter ein. Hinzu kommt, dass Banken aufgrund ihrer Lizenz relativ einfach ein Fintech-Angebot lancieren können, das nicht gesondert reguliert werden muss. Dies mag der Grund dafür sein, dass bis Stand heute (Februar 2022), nur vier Fintech-Bewilligungen offiziell durch die FINMA erteilt wurden, meist für Firmen, die Lösungen für den  internationalen Zahlungsverkehr oder Smart-Phone-basierte Walet-Lösungen o.ä. anbieten. 

Zwischenbilanz

Im Vergleich zur Aufmerksamkeit, die die Fintech-Branche durch die Medien erhält, ist die kleine Zahl bewilligter Institute doch etwas ernüchternd. Wir sind jedoch überzeugt, dass der Schweizer Finanzplatz in diesem Bereich noch über einiges Potenzial verfügt. Im Besonderen gilt es nun den Standortvorteil zu nutzen und zu sichern.

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